Gute Ideen gibt es genug – doch sie Realität werden zu lassen, sei in Deutschland oft schwer, klagen viele Start-ups und Unternehmen. Ein neues Konzept aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll da Abhilfe schaffen.
Durch das Reallabore-Gesetz sollen mehr gesetzliche Spielräume für Tech-Pioniere geschaffen werden, damit sie neue Ideen unter echten Bedingungen erproben können
Drohnen, Roboter, autonome Fahrzeuge, Telemedizin: Zukunftstechnologien, die getestet werden müssen – dafür sind sogenannte Reallabore da. „Reallabore ermöglichen es Tech-Pionieren, Innovationen schneller praxistauglich zu machen“, sagte Thomas Jarzombek, Beauftragter des Wirtschaftsministeriums für Digitale Wirtschaft, der Deutschen Presse-Agentur. „Dafür wollen wir noch attraktivere Bedingungen und neue Möglichkeiten schaffen.“
Reallabore sollen laut Ministerium Spitzentechnologien im realen Umfeld erlebbar machen, die allgemein noch nicht zugelassen sind. In einem Konzeptpapier des Ministeriums heißt es, viele Unternehmen, Start-ups und Tech-Pioniere nähmen die rechtlichen Rahmenbedingungen als zu starr, zu hemmend und zu komplex wahr – etwa wenn es darum gehe, digitale Technologien und Geschäftsmodelle in die praktische Anwendung zu bringen.
Konkret hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Konzeptvorschlag für ein Reallabore-Gesetz vorgelegt. Ziel sei es, mehr gesetzliche Spielräume zu schaffen, damit Unternehmerinnen und Unternehmer neue Ideen unter echten Bedingungen erproben können. Laut Ministerium soll der Staat lernen, Gesetze und Regeln so anzupassen, dass „Zukunft in Deutschland nicht nur gedacht, sondern auch gemacht wird“.
Mit dem Gesetz sollen übergreifende Standards für Reallabore und sogenannte Experimentierklauseln definiert und gesetzlich verankert werden. Sie sollen Unternehmen, Forschungsinstituten und Kommunen attraktive Bedingungen bieten. Zur praktischen Umsetzung dieser Standards solle das Gesetz neue Reallabore in konkreten digitalen Innovationsbereichen ermöglichen, etwa datengetriebene Anwendungen Künstlicher Intelligenz in der Mobilität oder digitale Rechtsdienstleistungen.
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Stand vom 30.10.2020
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