Definition Welche Kompetenzen und Aufgaben hat die Bundesregierung im eGovernment?
Autor / Redakteur: andi_dd / Manfred Klein
Die Digitalisierung stellt alle staatlichen Ebenen vor Herausforderungen, deswegen strebt die Bundesregierung beim eGovernment ein koordiniertes Vorgehen an. Dieses erfolgt unter anderem im IT-Planungsrat. Zugleich schafft sie Standards.
Seit Jahren verstärken die Bundesregierung und der Bundestag ihre Anstrengungen im Bereich eGovernment, so hat das Parlament 2013 auf Vorschlag der Regierungsfraktionen das eGovernment-Gesetz beschlossen. Eine wichtige Rolle nimmt das Bundesinnenministerium ein, bei dem das Amt des IT-Beauftragten der Bundesregierung angesiedelt ist. Ein Staatssekretär des Ministeriums verantwortet dieses Amt.
Er kümmert sich um alle verwaltungstechnisch relevanten Fragen der Digitalisierung, dem eGovernment kommt eine wichtige Bedeutung zu. Insbesondere die elektronische Kommunikation mit den Bürgern sowie das Veröffentlichen von Dokumenten im Internet genießen hohe Priorität. Aspekte wie die Online-Partizipation im politischen Prozess gesellen sich hinzu.
Koordination und Standardisierung
Deutschland verfügt über ein vielgliedriges Verwaltungssystem, das aus den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen besteht. Es ergibt deshalb Sinn, dass alle Ebene bei der Verwirklichung von Elementen des eGovernments an einem Strang ziehen. Diese Aufgabe erfüllt der IT-Planungsrat, der aus Vertretern aller drei Ebenen besteht. Er koordiniert die gemeinsamen Anstrengungen. Darüber hinaus sorgt insbesondere die Bundesregierung für eine Standardisierung, zum Beispiel festgeschrieben in Gesetzen und Verordnungen.
Einen Meilenstein bildete 2009 der IT-Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern, welcher neben der Gründung des IT-Planungsrats die Grundlagen der Kooperation festlegte. Vielfach beschäftigen sich die Verantwortlichen mit der Entwicklung und Implementation der erforderlichen Software, welche bestenfalls von allen Verwaltungen genutzt werden sollte. Bis heute ist ein Problem, dass die Behörden teilweise inkompatible Systeme verwenden und durch die Entwicklung zahlreicher eigener Systeme für dieselben Funktionen öffentliche Mittel verschwenden.
Kommunikation mit Behörden: De-Mail
Mit der De-Mail hat die Bundesregierung ein wichtiges Instrument im eGovernment bereits etabliert: Bürger können verschlüsselt und dank Anmeldung mit dem Personalausweis identifizierbar mit Behörden kommunizieren. Auf diese Weise können Behörden den Bürgern sensible Dokumente elektronisch zukommen lassen. Dieses Verfahren bieten mittlerweile einige E-Mail-Dienstleister an, die sich zuvor vom Bund zertifizieren lassen müssen.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.