Definition Was ist und was tut der Nationale Normenkontrollrat (NKR)?
Autor Manfred Klein
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein Gremium zum Bürokratieabbau in Deutschland. Er soll die Bundesregierung dabei unterstützen, „die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkostenmodells zu reduzieren.“
Im Rahmen dieses Aufgabenbreich arbeitet der NKR nach eigenen Angaben an:
--> Prüfung von Regelungsentwürfen: Das Ex-ante-Verfahren soll unnötige Bürokratie beziehungsweise Folgekosten verhindern. Bevor Regelungen vom Kabinett beschlossen werden, prüft der NKR die von den Ministerien erarbeiteten Schätzungen der Kostenfolgen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Die zu erwartenden jährlichen und einmaligen Kosten stehen auf dem Prüfstand.
--> Projekte: Gemeinsam mit der Bundesregierung sowie mit Bundesländern und den zuständigen Vollzugsbehörden hat der NKR bisher vier ebenenübergreifende Projekte unter dem Motto "Einfacher zu ..." durchgeführt, zum Elterngeld, Studierenden-BAföG, der Einreise ausländischer Fach- und Führungskräfte und zum Wohngeld.
--> Methodik: Mit der Einführung des NKR-Gesetzes in 2006 wurden zunächst nur die Bürokratiekosten aus Regelungsvorhaben der Bundesregierung ermittelt – dies sind durch Regelungen auferlegte Informationspflichten wie Anzeige- und Statistikpflichten. Hierzu diente das so genannte Standard-Kosten-Modell (SKM).
In allen Bereichen arbeitet der NKR mit verschiedenen europäischen und internationalen Organisationen und Gremien für bessere Rechtsetzung und Abbau von Kostenbelastungen durch Rechtsakte zusammen.
Weiter heißt es dazu: „Aufgabe des NKR als unabhängiges Gremium ist es zu überprüfen, ob die Folgekosten-Berechnungen der Bundesministerien in Gesetz- und Verordnungsentwürfen plausibel und nachvollziehbar sind. Der NKR berät die Bundesregierung in Sachen Kostentransparenz und Kostenbegrenzung sowie Verbesserung der Rechtsetzung. Entsprechend seines gesetzlichen Auftrags ist der Nationale Normenkontrollrat unabhängiger Berater und zugleich Kontrolleur. Er wirkt darauf hin, dass Bürokratie- und Kostenbelastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung nachhaltig begrenzt bzw. reduziert werden.“
Wiederholt hat der NKR auch auf die Bedeutung von eGovernment für den Bürokratieabbau hingewiesen. So heißt es im aktuellen Jahresbericht: „Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema eGovernment. Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück.“
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Stand vom 30.10.2020
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