PBE steht für Personalbedarfsermittlung. Sie wird in Verwaltungen – sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft – durchgeführt, um auf ihrer Grundlage Personalentscheidungen zu treffen.
Es gibt eine quantitative PBE und eine qualitative PBE
(Bild: aga7ta – Fotolia)
Mithilfe einer PBE können Verwaltungen feststellen, wie hoch der quantitative und qualitative Personalbedarf für eine Aufgabe oder einen Prozess ist. „Ziel ist es, eine zeitgerechte Aufgabenerledigung mit angemessener Auslastung der Aufgabenverantwortlichen in einer definierten Prozessqualität zu erreichen und damit der Anforderung einer sachgerechten und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung zu entsprechen“, so das Bundesinnenministerium in seinem PBE-Leitfaden für die Bundesverwaltung.
Für den Bereich der Öffentlichen Verwaltung legt die PBE fest, „wie viele Beschäftigte (ausdrücklich in Vollzeitäuivalenten), mit welcher Qualifikation (ohne konkrete Stellen- und Dienstpostenbewertungen), im betreffenden Jahreszeitraum und in welchem Bereich notwendig sind“, so der PBE-Leitfaden des Bundesinnenministeriums.
Quantitative vs. qualitative Personalbedarfsermittlung
Die quantitative Personalbedarfsermittlung ermittelt, wie viele Vollzeitkräfte es für die Bewältigung einer bestimmten Aufgabe braucht. Im Fall der öffentlichen Bundesverwaltung soll in diesem Schritt bereits eine Unterteilung nach Laufbahngruppen stattfinden. Das bedeutet, dass bereits bei der quantitativen PBE eine Anforderungsbewertung der Arbeitsplätze und Dienstposten stattfindet. Bei der qualitativen PBE werden dann die Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen explizit berücksichtigt.
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Stand vom 30.10.2020
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