Der Begriff „digitale Daseinsvorsorge“ scheint ein momentan sehr beliebter, geflügelter Ausdruck zu sein. Aber was kann man sich unter einer (kommunalen) Daseinsvorsorge vorstellen? Und wie gestaltet sich eine solche Daseinsvorsorge im digitalen Raum?
Die Daseinsvorsorge umfasst also die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sowie die Schaffung von Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation der Bürger
Unter der Daseinsvorsorge versteht man die Aufgabe, alle notwenigen Güter und Dienstleistungen für Bürger bereitzustellen. Damit soll also eine gewisse Grundversorgung gewährleistet werden. Die kommunale Daseinsvorsorge ist durch das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 I GG eine verfassungsrechtliche Pflicht von Kommunen, Städten und Gemeinden und damit eine Pflicht des Staates.
Zur (kommunalen) Daseinsvorsorge gehört etwa die Energie- und Wasserversorgung, die Entsorgung von Abfall, Leistungen in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur und Gesundheit. Die Daseinsvorsorge umfasst also nicht nur die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, sondern auch die Schaffung von Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation der Bürger.
Erbracht werden diese Leistungen unter anderem auch von kommunalen Wirtschaftsunternehmen. Die Daseinsvorsorge und die dafür geschaffenen Ämter, Betriebe und privatrechtliche Unternehmen gehören – so die herrschende verfassungsrechtliche Meinung – zum Wesen der kommunalen Selbstverwaltung.
Daseinsvorsorge – aber digital!
Die digitale Daseinsvorsorge beschreibt eben jene staatlichen Pflichten von Kommunen, Städten und Gemeinden, die zur Gewährleistung einer Grundversorgung in einer immer digitaler werdenden Welt gehören. Darunter versteht man etwa die Möglichkeit Behördengänge online zu erledigen, aber auch Tickets für den öffentlichen Nahverkehr per App oder online einzulösen. Auch Kulturbetriebe, die in öffentlicher Hand liegen, können im Rahmen der digitalen Daseinsvorsorge ihre Angebote zusätzlich online anbieten.
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Stand vom 30.10.2020
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