Definitionen Was ist der elektronische Bundesanzeiger?
Autor / Redakteur: zeroshope / Manfred Klein
Der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) ist ein amtliches Verkündungsorgan, das digital publiziert wird. Ursprünglich war es als Ergänzung zum eigentlichen Bundesanzeiger gedacht. Seit 2012 hat sich dies geändert.
Grundsätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland zwei amtliche Verkündigungsorgane: Das Bundesgesetzblatt und den Bundesanzeiger. Während im ersten Fall schon der Name sagt, was hier publiziert wird, ist dies im zweiten Fall weniger offensichtlich.
Der Bundesanzeiger veröffentlicht gerichtliche und sonstige amtliche Bekanntmachungen, Handelsregistereintragungen sowie Jahresabschlüsse und Hinterlegungsbekanntmachungen von Unternehmen. Herausgegeben wurde (und wird) er vom Bundesanzeiger Verlag. Bis 2002 gab es ihn nur in gedruckter Form. Dann wurde er durch eine elektronische Variante ergänzt.
Elektronischer Bundesanzeiger: Von einer Ergänzung zum hauptsächlichen Publikationsorgan
Der Bundesanzeiger erschien bis zum 1. April 2012 vier Mal pro Woche. Die elektronische Form sollte ursprünglich nur die gedruckte Variante entlasten. Amtliche Verkündigungen durften größtenteils nicht digital veröffentlicht werden. Gedacht war der eBAnz deshalb vor allem für die Bekanntmachungen der Unternehmen.
Tatsächlich lief die elektronische Variante aber schnell der papiergebundenen Version den Rang ab. Veröffentlichungen, die ursprünglich im gedruckten Anzeiger standen, wurden zunehmend mehr in der digitalen Ausgabe publiziert. Der Staat änderte zudem die gesetzlichen Grundlagen (Art. 1, Nr. 8 G BGBI) und gestattete die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen in elektronischer Form. Zum 1. April 2012 wurden deshalb der ursprüngliche und der elektronische Bundesanzeiger verschmolzen. Das „elektronisch“ wurde dabei aus der Bezeichnung gestrichen.
Die Situation seit 2012
Seit dem 1. April 2012 gibt es nur noch den Bundesanzeiger, der in der Regel ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht wird. Eine gedruckte Variante ist nur für Ausnahmesituationen gedacht. Sie kann allerdings gegen ein Entgelt geordert werden. Der Bundesanzeiger ist in sieben Bereiche unterteilt:
1. Amtliche Verkündigungen
2. Nichtamtliche Verkündigungen
3. Gerichtliche Verkündigungen
4. Gesellschaftsbekanntmachungen
5. Finanzberichte sowie Rechnungslegungen
6. Verkündigungen vom Kapitalmarkt
7. Weitere Verkündigungen.
Stand vom 30.10.2020
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