Ein Rechnungshof hat die Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Öffentlichen Verwaltung zu prüfen. In Deutschland gibt es einen Bundesrechnungshof und 16 Landesrechnungshöfe.
Rechnungshof: Finanzkontrolle der Öffentlichen Verwaltung
Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde 1950 in Frankfurt am Main gegründet. Seine Geschichte geht zurück auf die im Jahr 1714 in Preußen errichtete „General-Rechen-Kammer“ (später Preußische Oberrechnungskammer).
Die Aufgabe des BRH besteht darin, die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes zu prüfen. Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen. Zusätzlich berät der BRH auch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung bei finanziell bedeutsamen Einzelmaßnahmen, strukturellen Grundsatzfragen und bei Gesetzesvorhaben. So trägt die Beratung wesentlich dazu bei, dass öffentliche Mittel im Bereich des Bundes wirtschaftlich eingesetzt werden.
Landesrechnungshöfe
In jedem Bundesland gibt es jeweils einen Landesrechnungshof (LRH). Als oberste Landesbehörde ist der LRH für die Finanzkontrolle des Landes zuständig. Die Landesrechnungshöfe gibt es in folgenden Städten:
Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe,
Bayerischer Oberster Rechnungshof in München,
Rechnungshof von Berlin,
Landesrechnungshof Brandenburg in Potsdam,
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen in Bremen,
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg in Hamburg,
Hessischer Rechnungshof in Darmstadt,
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und Neubrandenburg,
Niedersächsischer Landesrechnungshof in Hildesheim,
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf,
Rechnungshof Rheinland-Pfalz in Speyer,
Rechnungshof des Saarlandes in Saarbrücken,
Sächsischer Rechnungshof in Leipzig,
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt in Dessau,
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein in Kiel,
Thüringer Rechnungshof in Rudolstadt.
Kommunale Ebene
Auf der kommunalen Ebene sind die sogenannten Rechnungsprüfungsämter zuständig. Laut Wikipedia werden Rechnungsprüfungsämter in Deutschland in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt:
Staatliche Rechnungsprüfungsämter (sind den 16 Landesrechnungshöfen zugeordnet)
Kommunale Rechnungsprüfungsämter (sind in den Verwaltungen der Landkreise oder Gemeinden enthalten)
Kirchliche Rechnungsprüfungsämter (auf Ebene der Landeskirchen).
Stand vom 30.10.2020
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