Niedersachsen setzt auf eigenen IT-Planungsrat Verbindliche eGovernment-Strategie – nach innen und nach außen
Redakteur: Manfred Klein
Es hat seine Zeit gebraucht. Fast drei Jahre Erprobungszeit hat sich das Land Niedersachsen für den landeseigenen IT-Planungsrat gegönnt. Jetzt hat die Landesregierung in einer Kabinettssitzung beschlossen, die Institution dauerhaft einzurichten. Der IT-Planungsrat in Niedersachsen soll die eGovernment-Projekte im Land koordinieren.
Staatssekretärin Sandra von Klaeden wird dem niedersächsischen IT-Planungsrat vorstehen
(Foto: Innenministerium Niedersachsen)
Darüber hinaus soll das Anfang April 2010 gegründete Gremium die Zusammenarbeit mit dem nationalen IT-Planungsrat und mit den Kommunen des Landes optimieren. Den Vorsitz hat die Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und IT-Bevollmächtigte der Landesregierung, Dr. Sandra von Klaeden, übernommen.
Zur Kabinettsentscheidung erklärte die Staatssekretärin gegenüber eGovernment Computing: „Der Niedersächsische IT-Planungsrat hat sich bewährt und ist deshalb jetzt von der Landesregierung als dauerhaftes Gremium etabliert worden.“
Mit dem neuen IT-Steuerungsgremium des Landes seien folgende Erfahrungen gesammelt und nun durch die Landesregierung bestätigt worden:
» das Gremium zur ressortübergreifenden IT-Steuerung und -Koordinierung habe sich erfolgreich etabliert,
» die Aufgabenzuweisung habe sich insgesamt als zweckmäßig erwiesen,
» die Beratung stelle in allen Fällen den Konsens über das Stimmverhalten Niedersachsens im nationalen IT-Planungsrat sicher, und
» die Herbeiführung von sonstigen ressortübergreifend verbindlichen Entscheidungen im IT-Bereich sei erleichtert worden.
Die fast dreijährige Erprobungsphase rechtfertigte von Klaeden mit den Worten: „Die neu geschaffenen Strukturen zur IT-Steuerung und -Koordinierung sollten zunächst über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg erprobt und dann evaluiert werden. Dies wurde bereits bei der Einrichtung des Niedersächsischen IT-Planungsrats von der Landesregierung festgelegt.“
Stand vom 30.10.2020
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