Update eAkte: Stand der Einführung in den Bundesländern
Update: Das Sächsische E-Government-Gesetz (2014) verpflichtet die staatlichen Behörden zur Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung bis zum 1. August 2018. Dann werden über 10.000 Arbeitsplätze mit VIS.SAX ausgestattet sein. Derzeit wird VIS.SAX schon bei mehr als 4.000 Arbeitsplätzen genutzt; so hat die Landesdirektion Sachsen auf VIS.SAX umgestellt. VIS.SAX unterstützt auch die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Sächsischen Kabinetts. Dieses so genannte „eKabinett“ ist damit ein wichtiger Motor für die laufende Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in den Ministerien. Denn gemäß aktuellem Koalitionsvertrag soll die Kommunikation zwischen Legislative und Exekutive ebenfalls auf elektronischen Austausch umgestellt werden: Parlamentarische Inhalte sollen dann auf digitalem Wege beim Sächsischen Landtag eingereicht, bearbeitet und eingesehen werden können. Ähnliches ist auch für die landesinterne Vorgangsbearbeitung zu Bundesratsthemen (Projekt „eBundesrat“) vorgesehen. Seit 2013 existiert zudem schon eine Komponente für die elektronische Archivierung, das elektronische Staatsarchiv. Als letzter Baustein der elektronischen Aktenführung wird 2016 die Langzeitspeicherung produktiv gesetzt, sodass dann der gesamte Lebenszyklus des Schriftgutes digitalisiert ist.
(Bild: Sächsisches Staatsministerium des Innern)
8/17 Zurück zum Artikel