Richtlinien für barrierefreies eGovernment Übersetzung internationaler Richtlinien veröffentlicht
Redakteur: Manfred Klein
Seit 2008 gelten neue internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0 (WCAG 2.0). Eine von der Aktion Mensch ins Leben gerufene Arbeitsgruppe hat nun erstmals eine deutsche Übersetzung der Richtlinien vorgelegt. Das oberste Gremium zur Standardisierung von Webtechniken, das World Wide Web Consortium (W3C) hat diese Übersetzung autorisiert und offiziell veröffentlicht.
Die deutsche Übersetzung ist auch ein wichtiger Schritt mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Bei der laufenden Überarbeitung der seit 2002 geltende »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) orientiert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich an den Empfehlungen des W3C. Darüber hinaus leistet die deutsche Übersetzung einen Beitrag zu der Harmonisierung der Richtlinien innerhalb der EU. So setzte sich Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien in einer Rede Anfang Oktober, für einen gemeinsamen »European Disability Act« ein, der die WCAG 2.0 als verbindlichen Standard festlegt und betonte dabei die Vorteile für Nutzer und Anbieter: „Die Informationsgesellschaft ist eine entscheidende Voraussetzung, um ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sozial integrierendes Europa zu schaffen.“ Dabei könne es für Unternehmen jedoch sehr teuer werden, wenn sie sich an unterschiedliche nationale Normen anpassen müssten. Die Orientierung an den Standards der WCAG 2.0 verschaffe Unternehmen daher auch Wettbewerbsvorteile.
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Stand vom 30.10.2020
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