Bundeskabinett beschließt eHealth-Gesetzentwurf Teure Parallelstrukturen werden weiterhin subventioniert
Redakteur: Manfred Klein
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) beschlossen. Das künftige Gesetz soll die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen erhöhen und eine bessere Pateintenversorgung sicherstellen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht den Patienten im Mittelpunkt des künftigen eHealth-Gesetzes
(Bild: Bundesgesundheitsministerium)
Zum Kabinettsbeschluss erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Richtung der Kritiker des Gesetzes: „Viel zu lang wurde schon gestritten. Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird. Es gibt also viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr – weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie.“
Der Nutzen für die Patienten, so Gröhe, sei enorm: „Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können. Und wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden.“
Zum Datenschutz sagte Gröhe: „Erweiterte Möglichkeiten der Gesundheitskarte und höchste Datensicherheit müssen immer Hand in Hand gehen. Denn hier geht es um sehr persönliche Informationen. Ich freue mich deshalb, dass gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein System entwickelt werden konnte, das bestmöglichen Schutz der höchstpersönlichen Patientendaten bietet.“
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Michael Hange, erklärte dazu: „Das eHealth-Gesetz stellt auch einen Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dar.“
Die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte trügen dazu bei, die Sicherheit sensibler Patienten-Daten weiter zu verbessern. Damit profitierten die Patienten von einem Plus an Datenschutz im Gesundheitswesen.
Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in die Erarbeitung des Gesetzes von Anfang eng einbezogen.
Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte sollen zudem – unter Berücksichtigung der Entwicklung der technischen Möglichkeiten – kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards. Zudem sollen den Patienten konkrete Anwendungen zugute kommen, für die ein klarer Zeitplan gilt.
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Stand vom 30.10.2020
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