Alle Befragten waren sich einig, dass der telemedizinische Austausch unter Spezialisten eine große Rolle spielen wird. So kann beispielsweise der Hausarzt per Videotelefonie die Meinung des Facharztes einholen. 98 Prozent gehen davon aus, dass telemedizinisch unterstützte Operationen (Telechirurgie) wichtig sein werden. In komplizierten Fällen können so auch Spezialisten aus dem Ausland zurate gezogen werden.
Die telemedizinische Routineüberwachung des Gesundheitszustands (Vitalparameter) eines Menschen wird nach Ansicht von 97 Prozent der Experten eine große Rolle spielen. Herz- oder Diabetespatienten übermitteln dabei von Zuhause aus Werte wie EKG, Blutdruck, Gewicht oder Blutzucker elektronisch an einen Arzt. Der behandelnde Arzt bekommt eine lückenlose Kontrolle auch ohne ständige Praxisbesuche oder Krankenhausaufenthalt.
70 Prozent der Befragten denken außerdem, dass auch die Online-Sprechstunde zwischen Arzt und Patient bedeutsam wird. Diese soll den Arztbesuch aber nur ergänzen, etwa bei Routineuntersuchungen.
Verbindlichere Regelung im eHealth-Gesetz
Telemedizin soll im geplanten eHealth-Gesetz verbindlicher geregelt werden. Nach jetzigem Stand soll Telemedizin auf Rezept vor allem für die telekonsiliarische Befundung von Röntgenaufnahmen eingeführt werden. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter eHealth beim Bitkom: „Das reicht aber nicht. Es gibt bereits seit 2012 einen Auftrag an die Kassen und Ärzte, über weitere Telemedizinanwendungen zu entscheiden. Es gibt viele Anwendungsfelder und auch der Koalitionsvertrag ist ehrgeiziger als der vorliegende Gesetzesentwurf.“ Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass Telemedizin verstärkt werden soll, zum Beispiel zur engen Betreuung von Risikopatienten oder chronisch Kranken. „Das geht deutlich über die Fernbefundung von Röntgenaufnahmen hinaus.“
Stand vom 30.10.2020
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