Eine durchaus ambitionierte Zielsetzung, denn während dem EU-Parlament die Grundverordnung nicht weit genug geht und schärfere Regelungen fordert, verlangen Industrieverbände einen Datenschutz, der „Innovative Methoden der Datenverarbeitung ermöglicht“, wie es Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit, formulierte.
Dadurch könnten etwa neue Formen der Datenanalyse mit Personenbezug im Gesundheitswesen, in der Verkehrslenkung, in der Forschung oder bei der Energieversorgung zum Einsatz. Davon profitiere nicht nur die Wirtschaft in Europa, sondern die Gesellschaft insgesamt.
Die Datenschutzgrundverordnung sollte daher innovative Big-Data-Anwendungen fördern, anstatt diese zu bremsen. Sie kämen in unterschiedlichsten Bereichen wie der Medizin, der wissenschaftlichen Forschung oder der Wirtschaft zum Einsatz.
„Der weiteren Entwicklung von Big Data in Europa stehen sowohl das Gebot der Datensparsamkeit als auch die sogenannte Zweckbindung bei der Datenerhebung entgegen“, sagte Dehmel.
Ziel von Big-Data-Analysen sei es, in einer möglichst großen Menge von unterschiedlichen Daten Muster zu finden. Dies sei bei einer restriktiven Auslegung der Zweckbindung kaum möglich.
„Eine Auswertung von Daten sollte zulässig sein, soweit sie für die Betroffenen nicht nachteilig ist“, sagte Dehmel.
„Wir brauchen einen pragmatischen Ansatz: Unternehmen sollten mit personenbezogenen Daten nicht machen dürfen, was sie wollen. Es sollte aber handhabbare Wege geben, innovative Datenanalysen zu ermöglichen. Sonst koppeln wir uns von der technologischen Entwicklung ab.“
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Stand vom 30.10.2020
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