Um die Identität gegenüber dem Nutzerkonto Bund zu bestätigen, kann jetzt jedes eIDAS-notifizierte Identifikationsmittel eines EU-Staates genutzt werden. So können die Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden.
Das Nutzerkonto Bund kann ab sofort nicht nur mit der eID-Funktion des deutschen Personalausweises aufgerufen werden. Auch mit entsprechenden Ausweisen von Tschechien, Kroatien, Italien und Luxemburg ist dies nun möglich.
Alle EU-Bürger, die über ein eIDAS-notifizierte Identifikationsmittel, wie beispielsweise einen Personalausweis (eID), verfügen, können sich damit über das Nutzerkonto Bund anmelden und die deutschen Online-Verwaltungsleistungen nutzen. Das Nutzerkonto des Bundes erfüllt dazu die Anforderungen der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung).
Die Identifizierung funktioniert aus allen EU-Ländern, die ihrerseits die technische Voraussetzung für den eIDAS-konformen Austausch geschaffen haben. In einem ersten Schritt ist die technische Anbindung von Tschechien, Kroatien, Italien und Luxemburg gelungen. „Durch die eIDAS-Konformität wird der Empfängerkreis des Nutzerkontos Bund massiv ausgeweitet – bestenfalls auf Bürgerinnen und Bürger aller weiteren 26 EU-Mitgliedsstaaten“, freut sich Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).
Dies sei insbesondere für Online-Leistungen des Bundes – sowie im Rahmen der Interoperabilität auch mittelfristig für Länder – ein essentieller Fortschritt, um allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Inanspruchnahme deutscher eGovernment-Plattformen anbieten zu können.
Das Nutzerkonto Bund gewährleistet die sichere Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen nutzen. Darüber hinaus können relevante Daten hinterlegt werden, auf die bei jedem weiteren Online- Verwaltungsakt zurückgegriffen werden kann. Das Nutzerkonto Bund für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von der AKDB entwickelt und 2019 in einer ersten Version bereitgestellt. Mit der Corona-Überbrückungshilfe, dem Elterngeld Digital und BAföG Digital konnten 2020 erste Verwaltungsleistungen an das Nutzerkonto Bund angeschlossen werden. Zu der steten Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund gehören neue Funktionen und die Anbindung von immer mehr digitalen Verwaltungsleistungen.
Stand vom 30.10.2020
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