Interoperabilitätsverzeichnis – kaum beachtet SIBB e.V.: „Klares Bekenntnis zur Telematik-Infrastruktur“
Redakteur: Jürgen Sprenzinger
Für den Branchenverband der IT-Wirtschaft, SIBB e.V., ist der Referentenentwurf für ein „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“(eHealth-Gesetz) ein klares und absolutes Bekenntnis zur Telematik Infrastruktur (TI) und wird seitens des Verbandes grundsätzlich begrüßt.
Lösungsanbieter sollen zur Kasse gebeten werden – aus der Sicht der SIBB e.V. der falsche Weg
(Bild: SIBB e.V.)
„Bonus-/Malus-Regelungen, Anreizsysteme, Terminsetzungen und Prozesse, die eine Verzögerung von Entscheidungen aufgrund von Partikularinteressen verhindern – genau so klar und deutlich müssen die Dinge angegangen werden, um die TI doch noch zu einem (wenn auch späten) Erfolg werden und nicht als Milliardengrab enden zu lassen,“ betont Vorstand und Sprecher des Netzwerk Gesundheit des SIBB e.V., Stefan Zorn.
Interoperabilitätsverzeichnis fand bisher wenig Beachtung
In den zahlreichen Stellungnahmen unterschiedlicher Einrichtungen und Organisationen sowie Presseartikeln zum Referentenentwurf wurde aus Sicht des Verbandes das sehr wichtige und wegweisende Thema des Interoperabilitätsverzeichnisses (IOV) bislang nicht hinreichend betrachtet und gewürdigt.
Das Problem von fehlenden oder nicht umgesetzten Standards sei in der Gesundheits-IT bekannt. Viele – insbesondere große – Hersteller haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und verdienen mit Schnittstellen viel Geld. Dieses Geschäftsmodell hat zur Folge, dass viele Projekte aufgrund des Missverhältnisses von Projekt- und Schnittstellenkosten nicht zustande kommen und Innovationen (die häufig von KMU entwickelt werden) nicht den Markt erreichen.
Stefan Zorn, Vorstand des Netzwerk Gesundheit des SIBB e.V. (Bild: SIBB e.V.)
„Wir begrüßen das Interoperabilitätsverzeichnis sehr und eine gesetzliche Regelung ist der richtige Weg, um Prozesse und Strukturen zu verändern und zu anderen Branchen aufzuschließen. Eine Chancengleichheit von großen und kleinen Anbietern kann der Gesundheits-IT genau den Impuls geben, den sie braucht, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewerkstelligen.
Die Frage ist allerdings, ob das Gesetz in seiner vorliegenden Form die Industrie motiviert, sich an diesem Verzeichnis zu beteiligen. Die Definition von Standards und das Einbringen von ,Paperwork' in das IOV ist unproblematisch. Es fehlen allerdings Anreizmechanismen für die IT-Industrie, schnell auf diesen Zug aufzuspringen, “ ergänzt der Geschäftsführer der imatics Software GmbH Stefan Zorn. Ein erster Schritt für das IOV sei der Aufbau eines funktionierenden Ecosystems, um den nötigen „Schwung“ in das System zu bringen und damit erfolgreich zu sein.
IT-Lösungsanbieter sollen zur Kasse gebeten werden
Allerdings müsse man erst einmal dorthin kommen – das im Gesetzentwurf beschriebene Vorgehen ist aus Sicht des SIBB e.V. für die Zielgruppe der IT-Lösungsanbieter nicht der richtige Weg. Diese sollten nicht gleich zur Kasse gebeten werden. Auch wenn Gebühren für die Aufnahme in das IOV nach der aktuellen Formulierung im Gesetzentwurf nicht verpflichtend, sondern optional von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) erhoben werden können, ist alleine schon diese Option etwas, die gerade KMU daran hindern wird, sich hier in dem notwendigen Maße zu engagieren oder engagieren zu können.
Stand vom 30.10.2020
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