Restriction of Hazardous Substances Directive | Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten | RoHS
Redakteur: Gerald Viola
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umfasst eine Reihe von der Europäischen Union (EU) formulierter Kriterien
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umfasst eine Reihe von der Europäischen Union (EU) formulierter Kriterien zur Regulierung des Gebrauchs toxischer Materialien in elektrischen und elektronischen Geräten, Systemen und Spielsachen. Diese Richtlinie, die auch als 2002/95/EG bekannt ist, ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
Die RoHS Vorschrift gilt für sechs spezifische Substanzen:
Blei
Quecksilber
Kadmium
Sechswertiges Chrom
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierter Diphenyl Äther (PBDE)
Blei ist in Lötmasse, in der Beschichtung elektronischer Komponentendrähte und in Folie für Platinen in bleisäurehaltigen Akkus enthalten. Quecksilber ist in einigen Hochintensitätsglühbirnen und Ultraviolett-(UV-)Lampen enthalten, und war seinerzeit auch in Batterien und Hochspannungsgleichrichterröhren üblich. Kadmium findet man in älteren Akkus für kleinere Geräte wie elektrischen Rasierapparaten, Handys und in tragbaren Funkgeräten. Sechswertiges Chrom gibt es in vielen elektronischen Komponenten. PBBs and PBDEs dienen als Brandschutzmittel in Kunststoffen und in der Herstellung von Faserbeschichtungen.
Die RoHS-Vorschrift gilt nicht für Batterien, Werkzeuge, für Lötmittel mit hohem Schmelzpunkt, Glas in Kathodenstrahlröhren und Leuchtröhren, Quecksilberdampflampen, keramischen Komponenten und bestimmten Legierungen für spezielle Applikationen. Während die 2002/95/EG besonders für die EU-Nationen gilt, sind ähnliche Maßnahmen in verschiedenen anderen Ländern vorgeschlagen und angenommen worden.
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Stand vom 30.10.2020
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