Zugriffskontrolle, Protokollierung, Verschlüsselung Rathaus 2.0: digital und trotzdem rechtskonform
Autor / Redakteur: Sergej Schlotthauer / Susanne Ehneß
Während es bei der IT-Infrastruktur in den meisten Behörden um die Datensicherheit bereits recht gut bestellt ist, werden Schutzmaßnahmen für Endgeräte bislang nur zögerlich eingeführt. Eine Einschätzung von Egosecure-CEO Sergej Schlotthauer.
„Citizen-Data“ vom IT-Sicherheitsanbieter Egosecure aus Baden-Württemberg basiert auf der Erfahrung von circa 250 Stadtverwaltungen und Landratsämtern, die bereits Lösungen des Unternehmens im Einsatz haben
(Bild: Egosecure)
Datenschutz ist ein Grundrecht aller Menschen in Deutschland. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Absicherung dieser Informationen – das gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern insbesondere auch für die Öffentliche Verwaltung.
Bei den dort erhobenen, verarbeiteten und archivierten Informationen handelt es sich in erster Linie um sogenannte „personenbezogene Daten von natürlichen Personen“ – also persönliche Daten, die Bürger den Gemeinden, einer Stadt oder einem Landkreis anvertrauen, damit diese die Verwaltungsarbeit im Dienste der Bürger erledigen können.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder setzen beim Bürgerdatenschutz auf den „gut informierten Bürger“, der bewusst entscheiden kann, welchen Anspruch er an den Schutz seiner Daten stellt (vgl. Datenschutzbericht NRW 2013). Somit stehen alle Öffentlichen Verwaltungen in der Pflicht, denn ein hohes Sicherheitsniveau erhöht das Bürgervertrauen. Umgekehrt können Datenverluste schnell zum Politikum werden.
Konkrete Maßnahmen
Aus dem § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können IT-Verantwortliche in kommunalen Verwaltungen ganz konkrete technischen Maßnahmen entnehmen, die zwingend eingeführt werden müssen, wenn man Bürgerdaten gesetzeskonform verarbeiten möchte.
Viele dieser Maßnahmen beziehen sich auf die Server und die IT-Infrastrukturen und sind in den meisten Verwaltungen auch schon ganz gut umgesetzt – hier geht es zum Beispiel um Datensicherungskonzepte, IT-Notfallmanagement, Firewalls oder Antiviren-Scanner.
Ganz anders sieht es jedoch bei den Themen aus, die die Endgeräte betreffen – also jener Geräte, an denen die Verwaltungsmitarbeiter ihre Tätigkeiten verrichten. Auch für diese Geräte gibt es ganz konkrete Vorgaben im Gesetz, jedoch findet man sie nur selten wirklich adäquat umgesetzt.
Es geht dabei beispielsweise um die Zugriffskontrolle, die Protokollierung von Datenzugriffen oder die Verschlüsselung von Daten, die transportiert werden.
Lesen Sie bitte auf der nächsten Seite weiter.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.