Im Januar 2017 wird von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum hat seine internetbasierte Software bereits jetzt dafür fit gemacht.
Bereits jetzt können die DMRZ-Kunden mit der neuen Software einen Kostenplan für das kommende Jahr aufstellen
(Bild: DMRZ)
Bereits im September hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) seine internetbasierte Software für ambulante Pflegedienste auf das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) umgestellt. So rechnet das DMRZ.de-System schon jetzt alle Pflegestufen automatisch in Pflegegrade um.
Neue Leistungsarten
Ab dem 1. Januar 2017 wird es eine Umstellung auf Pflegegrade geben. Mit der Pflegereform einhergehend sollen Pflegebedürftige früher als bisher von der Pflege umfasst werden. So rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 500.000 zusätzlichen Anspruchsberechtigten. Die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums ist nach Aussagen des Unternehmens auf das Pflegestärkungsgesetz II vorbereitet und könne auch die mit dem PSG II neu eingeführten Leistungsarten abrechnen. Dazu zählen etwa die neu geregelten Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sowie der Beratungsgutschein nach §7a SGB XI und der Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI.
Pflegegrade nach PSG II
Mit der Umstellung auf das PSG II entspricht die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums schon heute den Anforderungen der Gesundheitswirtschaft. Auf Dokumenten wie beispielsweise dem Versichertenstammblatt und dem MDK-Ausdruck wird der Pflegegrad schon jetzt mit ausgedruckt. Auch auf Kostenvoranschlägen für 2017 werden die dann geltenden Leistungssummen der Kostenträger berücksichtigt. Ab sofort können DMRZ.de-Kunden diese für die Leistungsplanung ab Januar 2017 nutzen.
Stand vom 30.10.2020
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