Beide Länder wollen eGovernment-Gesetze aufeinander abstimmen
Die vier Rechenzentren erbringen mit insgesamt rund 1.400 Mitarbeitern und einer Finanzierung von circa 250 Millionen Euro pro Jahr IT-Dienstleistungen für die staatlichen Verwaltungen der beiden Länder.
„Mit der Zusammenarbeit können die vorhandenen, gemessen an den Herausforderungen ohnehin knappen Ressourcen noch effizienter eingesetzt werden. Parallelentwicklungen können und wollen wir uns nicht leisten. Eine gemeinsame Vorgehensweise ist auf jeden Fall wirtschaftlich“, erläutert Dr. Zinell.
„Sie stellt sicher, dass die Prozesse der Partner zusammenpassen. Damit können wir auch die Ebenen-übergreifenden Prozesse mit Bund, Ländern und Kommunen beispielhaft voranbringen.“
eGovernment braucht auch einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen. Beide Länder betonten deshalb die Notwendigkeit, das am 7. Juni 2013 vom Bundesrat gebilligte eGovernment-Gesetz konsequent in Ländergesetze umzusetzen.
„Auch auf Länder- und kommunaler Ebene brauchen wir reduzierte Schriftformerfordernisse und eine sichere und verlässliche digitale Unterschrift“, sagte Pschierer. Aufgrund ähnlicher Verwaltungsstrukturen werden sich laut Zinell Bayern und Baden Württemberg bei der Landesgesetzgebung abstimmen und die Kommunen hierbei eng einbinden.
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Stand vom 30.10.2020
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