Autor / Redakteur: Franz-Reinhard Habbel und Paul Wolter / Manfred Klein
Wie läuft der Prozess der Beantragung beim BAföG und inwieweit werden Methoden und Mittel der elektronischen Verwaltung und eGovernment verwendet? Welchen Verwaltungsaufwand verursacht das BAföG und in welchem Verhältnis steht dieser Aufwand zu den Nutzen und den tatsächlich ausgezahlten Leistungen?
Vor Kurzem wurde das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG umgesetzt. Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2010 treten Erhöhung der Bedarfssätze und andere Verbesserungen in Kraft. So werden beispielsweise in Zukunft Mietkostenzuschläge pauschal und ohne besonderen Nachweis berücksichtigt, außerdem steigt das Alter, mit dem eine Ausbildung begonnen werden muss, um nach dem BAföG gefördert zu werden bei Masterstudiengängen von 30 auf 35 Jahre.
Zusätzlich wurde auch der Kreis der Förderungsberechtigten durch verschiedene Neuregelungen erweitert. Diese Gesetzesnovelle bietet Anlass um einmal einen genaueren Blick auf die Prozesse und die Strukturen rund um das BAföG zu werfen.
Es gibt bereits in manchen Bundesländern Vorschläge und Projekte mit dem Ziel, den gesamten Prozess der Bearbeitung und Bewilligung zu verschlanken. „Zum Beispiel kann durch ein Online-Verfahren die Beantragung und Bearbeitung erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Dies wäre eine echte Win-Win-Situation für Studierende und Behörden. Bislang setzen jedoch nur drei Länder auf die Online-Lösung“, so Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates.
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Seine Aufgabe ist es, die Bundesregierung sowohl beim Abbau bestehender als auch beim Vermeiden neuer Bürokratiekosten zu unterstützen.
Die Länder Hessen und Bayern sowie die Freie und Hansestadt Hamburg ermöglichen in Teilen einen elektronischen Beantragungsprozess. So kann man beispielsweise in Hessen (www.bafög-hessen.de) einen elektronischen BAföG-Antrag stellen. Dennoch ist es aus rechtlichen Gründen immer noch vonnöten diesen dann handschriftlich zu unterschreiben und beim nächsten BAföG-Amt abzugeben.
Ähnlich ist es in Bayern geregelt. Erst wenn die handschriftlich unterschriebene Version beim BAföG-Amt eingeht, zählt der Antrag als formal abgegeben. Der Online-Antrag wirkt also eher für die Bearbeitenden als Erleichterung, da dieser schneller bearbeitet, verschickt und geprüft werden kann als die analoge Version.
Über den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, welchen die BAföG-Beratung, die Antragsbearbeitung, Auszahlung und Controlling verursachten, gibt es in den einzelnen Ländern nur wenige Informationen. Allein in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2003 ein Antrag der Grünen/Bündnis 90 Landtagsfraktion auf Stellungnahme zu dem entstandenen Verwaltungsaufwand gestellt.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.