Der Nationale Normenkontrollrat soll bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung ab 2023 auch den von der Koalition angekündigten „Digitalcheck“ überprüfen können.
Der Normenkontrollrat (NKR) prüft als unabhängiges Beratungsgremium bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung bisher unter anderem die Darstellung der Folgekosten neuer Regelungen für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Nun soll er auch den künftigen „Digitalcheck“ kontrollieren – das sieht ein um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ergänzter Regierungsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates“ vor, den der Rechtsausschuss mehrheitlich beschlossen hat. Der Entwurf soll am Donnerstagabend abschließend im Plenum beraten werden.
Der eigentliche Zweck des Gesetzentwurfes ist es, die Zuständigkeit für den NKR aus dem Bundeskanzleramt ins Bundesjustizministerium zu verlagern. Das Bundeskabinett hat das Gesetz im Dezember 2021 beschlossen. Neben der geänderten Zuständigkeit soll mit dem Entwurf auch die bisherige Karenzzeitregelung modifiziert werden. Zudem soll laut Entwurf künftig die Amtszeit des NKR-Vorsitzes begrenzt werden.
Das Konzept für den Digitalcheck wird aktuell im Bundesinnenministerium ausgearbeitet, im nächsten Jahr soll er dann starten. Ziel des Digitalchecks ist es, im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens „die Möglichkeit der digitalen Ausführung“ zu prüfen, wie es die Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Die Umsetzung zum 1. Januar 2023 begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag damit, „der Bundesregierung einen zeitlichen Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung des Digitalchecks vorzugeben und dem Nationalen Normenkontrollrat die Möglichkeit einzuräumen, sich auf die Aufgaben gebührend vorzubereiten“.
Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern. Dazu werden wir neue Vorhaben frühzeitig und ressortübergreifend, auch in neuen Formaten, diskutieren. Wir werden dabei die Praxis und betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments besser einbinden sowie die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung berücksichtigen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck)
aus dem Koalitionsvertrag
Stand vom 30.10.2020
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