Die Arztbrief-Spezifikation „Arztbrief 2006“ wurde vollständig überarbeitet und steht ab sofort den Herstellern als abgestimmter „Arztbrief 2014/2015“ zur Verfügung.
Der elektronische Arztbrief wurde im Jahr 2006 auf Initiative des Verbandes der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen auf Basis der HL7 Clinical Document Architecture Realease 2 entwickelt und zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt. Ziel der Initiative war die Unterstützung des Informationsaustausches im Gesundheitswesen durch eine elektronische und standardkonforme Spezifikation.
Die neue Spezifikation „Arztbrief 2014/2015“ zielt dabei auf die Harmonisierung der in den vergangenen Jahren entstandenen Spezifikationslandschaft ab und berücksichtigt die neuen Entwicklungen und Methodiken in der Erstellung von Leitfäden. Davon profitieren andere Datenaustauschspezifikationen, wie beispielsweise die für den Medikationsplan oder für Krebsregistermeldungen. Zudem werden interoperable Anwendungen gemäß dem „eHealth-Gesetz“ standardkonform gefördert.
Im Kontext der neuen Spezifikation weist der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) daraufhin, dass die Arztbrief-Version 2006 als veraltet anzusehen ist und ab sofort die neue Version Arztbrief 2014/2015 genutzt werden sollte. „Der bvitg begrüßt das offene und transparente Verfahren der Standardisierung-Community bei der Weiterentwicklung der Arztbrief-Spezifikation. Der Arztbrief 2014/2015 ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zur Adaption internationaler Standards im deutschen Gesundheitswesen“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.
Zuletzt fungierte die deutsche Arztbrief-Spezifikation als Vorlage für die ELGA (elektronische Gesundheitsakte) in Österreich. In Deutschland bildete der Arztbrief 2006 eine der Grundlagen des eArztbrief-Dienstes der KV Telematik.
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Stand vom 30.10.2020
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