weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,
kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,
keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.
Nach Ansicht der Kommission würden von dem Vorschlag alle Beteiligten profitieren:
Studenten, die sich online an einer ausländischen Universität einschreiben können, anstatt ins Ausland zu reisen, um die Formalitäten persönlich zu erledigen;
Bürger, die den Umzug in ein anderes EU-Land organisieren, im Ausland heiraten wollen oder mehrere Steuererklärungen abgeben müssen;
Patienten, die im Ausland behandelt werden müssen, denn sie können dort sicher ihre Patientendaten einsehen oder einem Arzt den Zugriff darauf erlauben;
Unternehmen, die sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;
Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, können leicht über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben;
Behörden, die so ihren Verwaltungsaufwand verringern und effizienter arbeiten können, um bessere Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen und Steuergelder einzusparen.
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Stand vom 30.10.2020
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