EU plant grenzüberschreitende digitale Signatur Neelie Kroes schlägt gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs vor
Redakteur: Manfred Klein
Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die grenzüberschreitende elektronische Transaktionen ermöglichen. Personen und Unternehmen sollen so mit ihren nationalen eID-Systemen Dienste der Öffentlichen Hand in anderen EU-Ländern nutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission, schlägt eine gegenseitige Anerkennung der nationalen eID-Funktionen vor
(Foto: EU-Kommission)
Womöglich können Besitzer des neuen Personalausweises diesem schon bald im EU-Ausland für Behördengänge nutzen. Denn wie bereits berichtet, hat die Vize-Kommissarin der EU-Kommission, Neelie Kroes, heute vorgeschlagen, die nationalen eID-Systeme gegenseitig anzuerkennen.
Dies schaffe einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (eSignaturen) und einschlägige Vertrauensdienste, da diese Dienste dann grenzübergreifend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben würden wie herkömmliche papiergestützte Verfahren. Erst dadurch werde das große Potenzial der elektronischen Auftragsvergabe (eBeschaffung) zum Tragen kommen, so Kroes.
Der Vorschlag respektiere sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben. Länder mit eigenem eID-System hätten die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligten oder nicht.
Sobald jedoch ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er den Zugang zu seinen Verwaltungsdiensten per elektronischer Identifizierung nicht nur für seine eigenen Bürger anbieten.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes dazu: „Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiterreichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung.“
„Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern“, so Kroes.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.