Den Münchner CDO Thomas Bönig zieht es zurück in die schwäbische Heimat. Bönig wird nämlich Leiter des neu geschaffenen Amts für Digitalisierung, Organisation und IT in Stuttgart. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Februar gewählt. Bönig erhielt 53 von 59 Stimmen.
Bönig, der auch in der bayerischen Landeshauptstadt für viel Digitalisierungsschwung gesorgt hatte, sagte anlässlich seiner beruflichen Neuorientierung: „Ich freue mich sehr darauf, Stuttgart zu einer Smart City und digitalen Kommune zu machen. Meine Heimatstadt hat sich große Ziele bei der Digitalisierung gesetzt. Das ist richtig und wichtig, wenn man effektiv weiterkommen möchte. Vielleicht werden wir auf dem Weg manchmal scheitern. Aber wer nicht scheitert, hat sich keine großen Ziele gesetzt entwickelt sich nicht weiter.“
Er setze darauf, nicht mehr sondern effektiver zu arbeiten. Bönig weiter: „Gelingende Digitalisierung erhöht die Geschwindigkeit, macht die Stadt anpassungsfähiger und entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir brauchen engagiertes Personal, da es Menschen sind, die die Stadt bewegen.“
Digitalisierung sei nicht nur IT, sondern auch eine Kulturfrage. „Ich will Risiken nicht überbewerten, agile Ansätze ausprobieren und baue auf Innovation als Schlüssel für die Leistungsfähigkeit der Stadt.“ Offen ist allerdings noch, wann genau Bönig das Amt antreten kann, denn das neue Amt für Digitalisierung, Organisation und IT in Stuttgart wird derzeit gerade aufgebaut. Formal soll es die Arbeit im April 2022 aufnehmen. Es wird aus fünf Abteilungen und etwa 400 Mitarbeitenden bestehen. Diese kümmern sich um die Themen Digitalisierung, Vernetzung, Server und Datensicherheit.
Mit der neuen Organisationsform will die baden-württembergische Landeshauptstadt sichtbar machen, dass sie sich den Herausforderungen der Digitalisierung annimmt und Chancen durch die Bündelung von Kompetenzen nutzt. Bönig soll als Amtsleiter „langfristig für den nötigen Push‐Effekt sorgen, die digitale Transformation der Landeshauptstadt voranzutreiben und zukunftsfähig zu machen“, wie es in der Ausschreibung hieß. Erwartet wird, dass er die Geschwindigkeit der digitalen Transformation erhöht, die Verwaltung als moderner und attraktiver Arbeitgeber in Erscheinung treten lässt und für die Bürgerinnen und Bürgern digitalisierbare Dienstleistungen entwickelt.
Mit der Neuorganisation besteht die Chance, dass Stuttgart wieder – wie in Zeiten von Ralf Armbruster – eine führende Rolle im kommunalen eGovernment einnimmt.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.