eGovernment-Erfahrungen anderer Staaten berücksichtigt Liechtenstein regelt eGovernment mit eigenem Gesetz
Redakteur: Gerald Viola
Die Regierung in Vaduz hat den Entwurf für ein Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden vorgelegt. Mit dem eGovernment-Gesetz wird die gesetzliche Grundlage für die elektronische Verwaltung in Liechtenstein gelegt. „Dadurch schaffen wir erstklassige Rahmenbedingungen für einen modernen Staat sowie einen attraktiven und innovativen Wirtschaftsstandort. Liechtenstein erhält damit weltweit eines der fortschrittlichsten eGovernment-Gesetze“, betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Die bisherigen Erfahrungen anderer europäischer Staaten im Bereich eGovernment wurden bei der Ausarbeitung des eGovernment-Gesetzes für das Fürstentum berücksichtigt. Damit sei gewährleistet, dass die Konzeption des Gesetzes dem letzten Stand der eGovernment-Forschung und -Praxis entspricht.
Elektronischer Geschäftsverkehr für alle Dienstleistungen
Das neue eGovernment-Gesetz fördere insbesondere den rechtsverbindlichen elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden sowie das elektronische Verwaltungshandeln. „Das eGovernment-Gesetz ermöglicht es den Behörden, alle Arten von Dienstleistungen elektronisch anzubieten – von einfachen Services bis zur Abwicklung ganzer Verwaltungsverfahren“, so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Eindeutige elektronische Identifikation
Einen zentralen Punkt der gegenständlichen Vorlage bilde die Schaffung des „elektronischen Identitätsausweises“ (eIDA) und die damit verbundene Möglichkeit der eindeutigen elektronischen Identifikation von Personen. Diese Funktion stelle eine zwingende Voraussetzung für diverse eGovernment-Dienstleistungen dar. Gerade im Fall sensibler eGovernment-Anwendungen stehe die eindeutige Identifikation der Person durch die Behörde im Vordergrund.
Aktueller Stand der Technik
Ein weiterer wesentlicher Punkt der gegenständlichen Vorlage sei die elektronische Zustellung. „Den Bürgern und Unternehmen soll ein modernes, auf dem aktuellen Stand der Technik befindliches und einfach zu bedienendes System angeboten werden. Damit werden klare Erleichterungen im Alltag geschaffen“, erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.
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Stand vom 30.10.2020
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