In Sachsen gilt ab 1. Januar 2023 das neue Transparenzgesetz. Dadurch soll Bürgern der Zugang zu Informationen der Regierung erleichtert werden – in Zukunft auch über eine eigens eingerichtete Online-Plattform.
Bisher verfügt der Freistaat Sachsen über kein Informationsfreiheitsgesetz. Diese Lücke soll das Transparenzgesetz nun schließen
Sachsen Bürger sollen fortan leichter Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Landes haben. Das sieht das neue Transparenzgesetz vor, das am Mittwoch vom Landtag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Der Zugang zu Dokumenten wie Regierungsbeschlüssen, Gesetzesentwürfen, Gutachten, Studien oder Berichten soll zunächst auf Antrag und perspektivisch auch über eine Plattform gewährt werden, auf der die Verwaltung von sich aus Informationen einstellt. Soweit der Aufwand für den Antrag 600 Euro übersteigt, müssen Bürger und Firmen eine Gebühr entrichten.
„Transparenz macht erkennbar und nachvollziehbar, was undurchsichtig war, egal, ob es um politische Entscheidungen oder um Verwaltungshandeln geht“, erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Das Gesetz helfe den Menschen, Verfahren und Hintergründe zu verstehen und mache Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft Entscheidungen nachvollziehbar. Informationen sollen aber dann nicht veröffentlicht werden, wenn sensible Personendaten eine Rolle spielen oder die Sicherheit in Gefahr ist.
Die Opposition kritisierte das Gesetz. Die AfD sprach von einem „Bürokratiemonster“. Für Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt ist das Gesetz keine „revolutionäre Neuerung, sondern eher feige“: „Die mit 22 Nummern bemerkenswert lange Liste an Gründen, mit dem Auskunftsersuchen abgelehnt werden können, ist bundesweit einmalig. Sie verhindert die nötige Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite.“
Der Verein „Mehr Demokratie“ sieht in dem Gesetz nur „einen ersten Schritt, nicht mehr“. „Sachsen macht einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Transparenz, bleibt aber letztlich auf halber Strecke stehen“, erklärte Bundesvorstandsmitglied Marie Jünemann. Ein großes Manko sei, dass die Kommunen von der Transparenzpflicht ausgenommen seien. „Menschen wollen vor allem wissen, was vor ihrer Haustür passiert.“ Ein weiterer Mangel sei, dass die Behörden an keine konkrete Auskunftsfrist gebunden seien.
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert soll die Einhaltung des Gesetzes überwachen. „Das Transparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte und unserer Demokratie. Der Zugang zu staatlicher Information ist Voraussetzung für eine aktive Teilhabe in unserer demokratischen Gesellschaft“, erklärte Hundert.
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