Neuer elektronischer Personalausweis Länder streichen Vergünstigungen beim neuen Personalausweis
Redakteur: Gerald Viola
Am 1. November wird der neue Personalausweis eingeführt. Die „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ - kurz: Personalausweisgebührenverordnung - weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab, weil der Bundesrat Änderungen haben wollte. Der „Grundpreis“ bleibt bei 28,80 Euro, aber geplante Vergünstigungen fallen weg.
Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreieung für diese Zielgruppe.
Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung oder Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger 6 Euro.
Das BMI: „Die Entscheidung des Bundesrats ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Gemeinden zu sehen. Die Länderkammer hat mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut ausgewertet werden.“
Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 6 Jahre (antragstellende Personen bis 24 Jahre) oder 10 Jahre (antragstellenende Person über 24 Jahre) gültig.
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Stand vom 30.10.2020
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