Nur ein Drittel der EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt Kommunen müssen weiter an einer Lösung basteln
Redakteur: Gerald Viola
Der 28. Dezember letzten Jahres war die Stunde der Wahrheit: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie trat in Kraft. Eine aktuelle Studie zeigt auf: Die deutschen Kommunen haben nur ein Drittel der Pflichtanforderungen geschafft!
Für die föderalen Verwaltungsstrukturen in Deutschland ist die Dienstleistungsrichtlinie eine komplexe Herausforderung. Daher haben die Hochschule Harz (FH) unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Stember vom Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt und der IT-Dienstleister Materna GmbH im Rahmen ihrer Kooperation erneut Kommunen zum Umsetzungsstand befragt.
Erfreulich ist vor allem der deutliche Zuwachs an Kommunen, die die Dienstleistungsrichtlinie konkret umsetzen. So können Antragsteller bereits mit zwei Drittel der befragten Kommunen elektronisch Kontakt aufnehmen und bei 58 Prozent der Befragten auch direkte Informationen oder Anträge im Portal über Schlagwortsuche, Lebenslagen oder A-Z-Suche erhalten.
Inzwischen beschäftigen sich 43 Prozent der Kommunen mit einer konkreten Umsetzung. Gegenüber dem Wert von sechs Prozent im Jahr 2008 ist dieser Trend positiv zu werten, angesichts der verpflichtenden Umsetzungsfrist zum 28. Dezember 2009 wird dieses Ergebnis jedoch den Anforderungen der DLR nicht vollständig gerecht.
Den Status ihrer Umsetzungsprojekte sehen die Befragungsteilnehmer kritisch: Während 45 Prozent ihren Stand als mindestens ausreichend („vollständig ausreichend“, „ausreichend“) werten, gaben noch 52 Prozent den Status als „gar nicht ausreichend“ oder „teilweise ausreichend“ an. Verglichen mit den im Jahr 2008 angegebenen Werten (69 Prozent der Befragten gaben einen unzureichenden und nur 20 Prozent einen ausreichenden Bearbeitungsstand an) kann dennoch von einer wichtigen Entwicklung gesprochen werden.
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Stand vom 30.10.2020
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