Die Kfz-Zulassung auf der Überholspur Kaufen. Zulassen. Losfahren!
Autor / Redakteur: Dipl.-Pol. Martin G. Löhe, Projektleiter der Arbeitsgemeinschaft eKfz bei Fraunhofer FOKUS / Gerald Viola
Des Deutschen liebstes Kind soll das Auto sein – jedenfalls zeigt sich dies im Ranking der 100 häufigsten kommunalen Dienstleistungen. Hier liegt die Anmeldung eines neuen Kfz auf Platz drei. Für den Bürger ist dieser Vorgang, bei dem private Dienstleister und Kommunen mitwirken, aber oft mit hohem Zeitaufwand verbunden. Bis jetzt.
Nach dem Kauf seines Fahrzeugs beim Autohändler muss der Bürger mit Fahrzeugpapieren und Personalausweis zur Zulassungsstelle. Nächste Station ist der Schilderdienst, wo die Kennzeichen geprägt werden, die dann wiederum von der Behörde gesiegelt werden müssen. Alternativ kann der Bürger einen Zulassungsdienstleister beauftragen. Doch der benötigt – neben einer Vollmacht – den Personalausweis des Kfz-Halters. Welche Vorgehensweise auch gewählt wird, so oder so gilt: Fällt in der Zulassungsstelle auf, dass Unterlagen fehlen, wird der gesamte Prozess angehalten. Die fehlenden Unterlagen müssen beschafft werden und es muss eine neue Warte-Nummer gezogen werden.
Um diese Prozesskette zu beschleunigen und für alle Mitwirkenden zu vereinfachen, hat die Arbeitsgemeinschaft eKfz (ARGE eKfz) mithilfe des neuen Personalausweises die elektronische Kfz-Zulassung direkt im Autohaus realisiert – ohne Behördengang. In der ARGE eKfz arbeitet das Fraunhofer Institut FOKUS mit dem Zulassungsdienstleister Christoph Kroschke GmbH, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, der Mercedes-Benz-Niederlassung Berlin sowie dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin zusammen.
Die Lösung der ARGE eKfz zur Vereinfachung der Prozesskette „Kfz-Zulassung“ setzt auf die Vorteile des neuen Personalausweises.
Wer ab 1. November 2010 einen Personalausweis beantragt, erhält automatisch den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieses neue hoheitliche Dokument zeichnet sich durch seine universelle Verwendbarkeit aufgrund innovativer Merkmale, wie der Online-Ausweisfunktion (sogenannte eID-Funktion) oder der optionalen Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur), aus.
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Stand vom 30.10.2020
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