Informationen rund um Datenschutz und EU-Verordnung Iron Mountain veröffentlicht kostenlosen Business-Ratgeber
Autor / Redakteur: Martin Hensel / Rainer Graefen
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages hat Iron Mountain einen kostenlosen Business-Ratgeber mit dem Titel „Data Protection and Privacy Day – an opportunity to plan and manage the impact of legal change“ veröffentlicht.
Mit einem Ratgeber erläutert Iron Mountain die Hintergründe der EU-Datenschutzverordnung.
(Bild: Iron Mountain)
Eine Studie von Ipswitch zeigt, dass mehr als die Hälfte der europäischen Unternehmen auf die kommenden Änderungen durch die EU-Datenschutzverordnung nicht vorbereitet sind.
Der Informationsmanagementspezialist Iron Mountain macht im Rahmen seines kostenlosen Business-Ratgebers darauf aufmerksam, dass dieses Verhalten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten kann.
Besser früh als zu spät
Fundierte Datenschutzmaßnahmen sind ohnehin wichtig, unabhängig davon, was mit den EU-Vorschlägen geschieht. Unternehmen, die bereits entsprechende Schritte eingeleitet haben, genießen laut Iron Mountain eine bessere Markenreputation, höheres Kundenvertrauen und einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Zudem zeigt eine Forrester-Studie, dass Datensicherheit und –schutz entscheidende Kriterien sind, um Kunden zu gewinnen und zu halten.
Abwarten ist gefährlich
Der Business-Ratgeber soll die Auswirkungen der neuen EU-Verordnung darlegen und erklären. Viele der EU-Vorschläge werden auch noch drei Jahre nach der ersten Vorstellung intensiv diskutiert. Eine endgültige Entscheidung abzuwarten, wäre aber ein Fehler: „Solider und effektiver Datenschutz, einschließlich einer transparenten Verwendung und Speicherung von Daten, sind der Schlüssel zum Erfolg eines ethisch verantwortungsvoll handelnden Unternehmens.
Angesichts zunehmender Datenpannen und beim Thema Datenschutz immer sensibler werdenden Kunden ist der Aufbau von Vertrauen essentiell für den Geschäftserfolg“, erklärt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland.
Stand vom 30.10.2020
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