Erster Schritt: Bundesweite Kennzeichenmitnahme Im nächsten Jahr startet elektronische Kfz-Zulassung im Internet-Portal
Redakteur: Gerald Viola
Schrittchen für Schrittchen erobert eGovernment die Kfz-Zulassungsstellen. In dieser Woche verabschiedete das Bundeskabinett die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Im kommenden Jahr soll dann schon das elektronische Abmelden von Fahrzeugen möglich sein – mit dem neuen Personalausweis.
Der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ist getan
(Bild: Archiv Vogel-IT Medien)
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (Schleswig-Holstein, Hessen).
Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer: „Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.“
2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.
Jetzt kann die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen kommen
Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Und deshalb ist es wichitg, dass mit der Neuregelung – so das Bundesverkehrsministerium – der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan wird.
„Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden.“
Die eigentliche Zulassung lässt auf sich warten
Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.
Das Ministerium: „Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.“
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Stand vom 30.10.2020
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