Eine geplante Schulrechtsänderung der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist laut einem Rechtsgutachten für die Grünen nicht verfassungskonform. Moniert werden nicht geregelte Voraussetzungen für den erwünschten Digitalunterricht.
In dem am Freitag veröffentlichten Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Düsseldorfer Landtags heißt es, der Gesetzentwurf der Landesregierung sei deswegen „verfassungsrechtlich zu beanstanden“. Die schwarz-gelbe Koalition will das Gesetz am Mittwoch durch das Parlament bringen.
Die Novelle sieht unter anderem vor, digitalen Unterricht auch nach der Corona-Pandemie fest zu verankern und die Vermittlung entsprechender Kompetenzen ausdrücklich in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen aufzunehmen. Nach der bisherigen Rechtslage sei die dafür nötige technische Ausstattung der Schüler aber nicht ausreichend geregelt, stellen die Gutachter fest. Eltern seien jedenfalls nicht verpflichtet, die erforderlichen Endgeräte für digitalen Unterricht anzuschaffen.
Falls der Gesetzgeber Letzteres ändern wolle, müsse er zwingend einen Ausstattungsanspruch für Schüler aus einkommensschwächeren Familien vorsehen. Alternativ könne die Hardware auch im Sinne der Lernmittelfreiheit mit einem geringen Eigenanteil, der für sozial Schwache entfällt, vom Schulträger gestellt werden. Der Entwurf zum Schulrechtsänderungsgesetz sehe allerdings keine der beiden Varianten vor, beanstandeten die Gutachter.
Der Gesetzentwurf müsse dringend präzisiert werden, forderte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Sigrid Beer. „Das Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Bildungsangeboten wird mit dem Gesetzentwurf nicht gesichert.“ Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) zementiere stattdessen die Ungleichheit und entlarve ihre Versprechen, für Chancengleichheit zu sorgen, als Lippenbekenntnisse.
„Das Gutachten belegt schwarz auf weiß: Ministerin Gebauer lässt die Schulen bei Fragen zu digitalem Unterricht weiter allein“, kritisierte Beer. Der Staat habe allen Kindern und Jugendlichen digitale Souveränität zu ermöglichen. „Hier hat Schulministerin Gebauer sowohl handwerklich als auch inhaltlich ihren Job schlecht gemacht.“
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.