Infrastrukturen für Geodaten Geodaten zwischen Euphorie und kritischer Zurückhaltung
Redakteur: Manfred Klein
Unbestritten ist, dass Geodaten nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein ungeheures Potenzial haben. Auch für fortschrittliche eGovernment-Anwendungen sind sie in vielen Fällen eine unverzichtbare Zutat. Entsprechend intensiv wurden und werden GIS-Projekte in Fachkreisen diskutiert – allerdings nahm die breite Öffentlichkeit bislang davon kaum Notiz. Geändert hat sich das erst mit Googles Street-View-Projekt.
Die dadurch ausgelöste Diskussion um die datenschutzrechtlichen Aspekte von Geodaten hat das Bewusstsein für die mit der Technologie verbunden Chancen und Risiken ungeheuer geschärft. Auch wenn den Verantwortlichen noch nicht in allen Fällen die Wirkungsweise dieser Systeme wirklich klar zu sein scheint. Was sich etwa daran zeigt, dass zum Beispiel ein Gewerkschaftsfunktionär der Polizei über Online-Streifen in Street View nachdachte – ganz so, als lägen die Daten in Echtzeit vor.
Auch die datenschutzrechtlichen Bedenken haben mit der Diskussion um Google Eingang in das öffentliche Bewusstsein gefunden. Der „unzensierte“ Blick von Street View in die bundesrepublikanischen Vorgärten hat die Bürger aufgeschreckt. Allerdings wissen wohl die Wenigsten, dass das Angebot der verschiedenen Landesvermessungsämter nicht nur besser aufgelöst, sondern in vielen Fällen auch sehr viel aktueller als die Daten der verschiedenen Dienste von Google und Microsoft ist.
Hinzu kommt eine weitere Entwicklung. Ausgelöst durch die Diskussion um Open Data und Open Government wird die Frage, wer unter welchen Umständen Zugriff auf welche Geo-Informationen hat, von Vielen neu gestellt.
Inzwischen gibt es kaum ein Vorhaben, das nicht auf die Einbindung der Bürger in die lokalen eGovernment-Initiativen setzt – egal ob es sich dabei um das Münchner MOGDy-Projekt oder sein Berliner Pendant handelt. Argumentiert wird von den Aktivisten meist damit, dass die Daten ja mit dem Einsatz von Steuermittel erhoben worden seien, der Allgemeinheit also ein Nutzungsrecht zustehe. Doch was geschieht in den Fällen, in denen die erhobenen Daten Sicherheitsinteressen des Staates oder individuelle Persönlichkeitsrechte berühren?
Zwar gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Ansätzen, diese Fragestellungen gesetzlich zu regeln. Beispielhaft sei hier das am 10. Februar des vergangenen Jahres in Kraft getretene Geodatenzugangsgesetz genannt. Abgeschlossen ist dieser Prozess jedoch noch lange nicht. Das liegt auch daran, dass für den Umgang mit Geodaten auch EU-weite Regelungen gefunden werden müssen.
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Stand vom 30.10.2020
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