Schön wärs!
Erst gestern erhielt ich zur Begründung für das datenschutz-widrige Ausgeben von Personenkennzeichen auf eGK und Rezepturen (auch in Bayern):
...Der Medienbruch -Computer - Papier - Computer- macht ein einscannen der Belege erforderlich, dabei wird eine Trefferquote für die Zuordnung von über
98 % erreicht. Der Rest muss händisch zugeordnet werden, aus verwaltungsökonomischen Gründen passiert dies nur bis zu einem Belegwert von 50 €. Alle Belege darunter werden nach Status 4 bzw. 7 oder 8 durchsucht und ebenfalls händisch zugeordnet.
Eine direkter Rückfrageversuch im Hause des Bayern-CIO scheiterte, man kannte nicht einmal den zuständen hausinternen Datenschutzbeauftragten, und ein Organigramm steht nach der Regierungsumbildung bisher auch noch nicht zur Verfügung. Herr Söder sollte sich bessere Redenschreiber suchen...