Im Gegensatz zu einigen anderen Wortbeiträgen bin ich der Meinung, dass die eID immer dann, wenn im Gesetz die Notwendigkeit zur Identifizierung und/oder eine Schriftform vorgeschrieben ist, die eID aus Gründen der Rechtssicherheit sowohl für den Nutzer, als auch für die Verwaltung notwendig ist. Diese vom Staat garantierte Identität ist für transaktionszentrierte E-Governmentservices (Nutzer bedient die Fachverfahrensebene) unverzichtbar. Schade ist allerdings, dass es an Marketing zur Nutzung des Elektronischen Identitätskennzeichens (eID) fehlt und dass es kein Förderprogramm, oder zumindest eine Subventionierung für Lesegeräte gibt.
Die AusweisAPP mobil wird dringend erwartet, obwohl diese auch nicht alle Probleme lösen kann. Die Novelle zum Personalausweisgesetz schafft das Ausschalten der eID ab - endlich und richtig so, es kommt ja auch keiner auf die Idee, seine Banken-/Sparkassenkarte auszuschalten. Schade ist, dass entgegen dem ursprünglichen Entwurf (ehemals § 9, Abs. 7)der postalische Versand des Ausweises durch die Bundesdruckerei wieder entfallen ist.
Bei ca. 8 Mio Anträgen p.a. hätte diese Versandregelung ca 8 Mio Besuche pro Jahr in ca. 5000 Personalausweisbehörden für die Abholung eingespart. Das wäre endlich mal ein High Light durch E-Government und ein deutlicher Zuwachs und Bürger- und Kundenfreund- lichkeit gewesen.Schade, aber vielleicht ändert sich das noch im Gesetzgebungsver- fahren. Dringend notwendig, da die Wartezeiten der Bürgerämter ohnehin schon viel zu lang sind.