Verteidigungsministerium
Beraterverträge unter der Lupe
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Beraterverträge mit externen Dienstleistern durch das Verteidigungsministerium. Generalleutnant Ludwig Leinhos hält dagegen.
erstellt am: 27.03.2019 09:42
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Verteidigungsministerium
Beraterverträge unter der Lupe
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Beraterverträge mit externen Dienstleistern durch das Verteidigungsministerium. Generalleutnant Ludwig Leinhos hält dagegen.
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Kommentar zu: Beraterverträge unter der Lupe
27.03.2019 09:42
Man sollte von der Lupe des Bundesrechnungshofes eigentlich erwarten dürfen, dass man damit auch unterscheiden kann zwischen den verschwindend seltenen, echten Beratungsleistungen und den unter dieser Flagge segelnden Schein-Werkverträgen und illegalen, d.h. ohne AÜG-Erlaubnis erfolgenden Personalbereitstellungen!
Auch mein Einsatz im Zentralbesoldungsamt in den 1990er Jahren war schlicht die eines illegalen Leiharbeitnehmers nach einer Freihandvergabe unter ehemaligen Zeitsoldaten.
Geheimschutzrelevante Maßnahmen waren Theater, der verschlossene Fragebogen wurde nie geöffnet bzw. dem BMWi zugeleitet.
Das Arbeitsklima war ausgesprochen gut, und es wurden sogar Wehrdienstverweigerer und Ausländer akzeptiert, sofern diese über das gesuchte Fachwissen im IT-Bereich verfügten. Für eine Direkteinstellung hatten diese jedoch keinerlei Chancen. Ähnliches erlebten nach der Wende NVA-Angehörige, die nicht übernommen wurden / werden durften, jedoch als sog. Sicherheitsmitarbeiter für Kasernenbewachung von §34a-Sklavenhändlern eingesetzt.
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