Drei Referenz-Grundschulen in Schleswig-Holstein bekommen 150.000 Euro Förderung für IT-Musterlösungen. Die Mittel dienen zur Umsetzung digitaler Medien im Unterricht.
Die drei Grundschulen Neuengörs, Schmalfeld-Hasenmoor-Hartenholm und Fleckeby sind vom Land Schleswig-Holstein mit insgesamt 150.000 Euro geförderte „IT-Referenzschulen“. Die jeweilige Förderungssumme richtete sich nach der Größe der Schule. Ziel ist es, die Schulen in Sachen IT so auszustatten, dass sie digitale Medien optimal nutzen können.
Dazu hat das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen eine „Musterlösung Grundschule SH“ entwickelt, die als Komplettlösung für das Lernen mit digitalen Medien in Grundschulen dienen soll. Andere Schulen sind zur Hospitation am Projekt ausdrücklich aufgefordert. „Abgucken ist in diesem Fall ausdrücklich erwünscht“, sagte die Bildungsministerin Karin Prien. Die Lösung soll praktisch getestet werden, sodass auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen notwendige Weiterentwicklungen erarbeitet werden können.
Im Fokus steht vor allem eine einfache Bedingung digitaler Devices und eine Optimierung dieser für die Nutzung im Unterricht. Laut den Fachleuten des Bildungsministeriums, richtet sicher die Projektidee ausdrücklich an Schulen kleinerer Schulträger, die keine zentralisiere IT-Lösung anstreben. Sie beschreibt für Schulträger und Dienstleister einen sinnvollen Aufbau und Konfiguration für schulische IT sowie die technische Ausstattung wie WLAN, Datenablage und Endgeräte.
Die landesweite Ausschreibung des Bildungsministeriums fand bereits letztes Jahr statt. Teilnahmevoraussetzungen waren eine flächendeckende LAN-Verkabelung im Schulgebäude und die Ausstattung aller Unterrichtsräume mit ausreichend Stromanschlüssen. Die Gewinner werden über die Dauer des Projekts vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) beraten und bei der Erstellung eines Medienkonzepts begleitet. Ein regelmäßiger Austausch zwischen IQSH, den Schulen sowie den Schulträgern soll die Weiterentwicklung der Musterlösung fördern.
Stand vom 30.10.2020
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