Bundesrat „darf“ nur noch mitreden – später ... Es wird eng: Regierung will De-Mail zur CeBIT knüppeln
Redakteur: Gerald Viola
Eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird im De-Mail-Gesetz wohl nicht mehr festgeschrieben. Eine einheitliche Kennzeichnung wie @de-mail.de wohl auch nicht. Und die Kritik aus dem Bundestag (eGovernment Computing berichtete) wird wohl mit dem Satz „Das Gesetz ist durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig“ weggebügelt. Schließlich soll es am 25. Februar in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag geschleust werden, damit das CeBIT-Programm des Bundesinnenministeriums und der potenziellen Anbieter nicht gefährdet wird.
Wesentliche Kritik des Bundesrats und der befragten Experten bezog sich auf die nicht vorgesehene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Abholbestätigung und die Domainkennzeichnung.
Ursprünglich sah der Gesetzentwurf die Kennung username@provider.de-de-mail.de. Nachdem der Bundesrat bemängelte, dass der Bürger damit keinen problemlosen Providerwechsel vollziehen könne, soll jetzt eine beliebige Kennung möglich sein. Der Bürger kann nicht mehr erkennen, welche eMail die De-Mail-Grundlagen erfüllt, aber die Absenderkennung @epostbrief wäre gerettet.
Der Protest der Telekom ließ nicht lange auf sich warten: „Wenn der Kunde nicht klar erkennen kann, welche elektronische Post rechtsverbindlich ist und welche nicht, wird er sie nicht nutzen, weil er ihr nicht vertraut. Und das gefährdet den Erfolg von De-Mail insgesamt.“
„Nur eine auf den ersten Blick eindeutige und vor allem einheitliche De-Mail-Domainbezeichnung gibt allen Beteiligten aus Verwaltung, Wirtschafts und dem Privatbereich die Gewissheit, sich innerhalb der sicheren und gesetzlich geregelten Infrastruktur zu bewegen“, sagt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Dessen ungeachtet soll der Innenausschuss in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch (23. Februar) Nägel mit Köpfen machen, am Freitag (25. Februar) soll der Bundestag beschließen und nach der CeBIT wird am 18. März der Bundesrat „beteiligt werden“.
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Stand vom 30.10.2020
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