Die Grundlage für die eRechnung in der Freien Hansestadt Bremen ist das am 22. März 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen in Verbindung mit der am 17. Juli 2018 verkündeten E-Rechnungs-Verordnung. Seit dem 27. November 2018 gilt eine Annahmeverpflichtung für XRechnungen bei den Gebietskörperschaften. Seit dem 27.11.2019 gilt diese Verpflichtung auch für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber in Bremen und Bremerhaven. Von 27. November dieses Jahres an sind auch die Lieferanten der Öffentlichen Verwaltung verpflichtet, ihre Rechnungen im Standard XRechnung einzureichen. Das Land hat dafür das Bremer eRechnungsportal (zERIKA) eingerichtet. Unter www.e-rechnung.bremen.de finden sich alle wichtigen Infos zum Thema eRechnung. Außerdem besteht dort die Möglichkeit, ein Unternehmens- oder Behördenkonto anzulegen. Über dieses Konto können Rechnungen direkt im Standard XRechnung erfasst oder hochgeladen werden. Zudem kann dort auch eine aus einem anderen System erzeugte XRechnung einreicht werden. (Abbildung: Bremen)
(Bild: pixelschoen - stock.adobe.com)
5/16