Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen in Baden-Württemberg erfolgt auf dem zentralen eGovernment-Portal www.service-bw.de. Dort können Rechnungssteller ihre elektronischen Rechnungen über den zentralen Rechnungseingangs-Service des Landes in den verschiedenen zugelassenen Rechnungsformaten per eMail oder durch Hochladen der Rechnungsdatei einreichen. Nach den Angaben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg ist für die Nutzung keine Registrierung erforderlich. Dem Ministerium zufolge haben seit der Einführung des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg (ZRE) 622 Behörden und Gerichte den Empfang von elektronischen Rechnungen über service-bw aktiviert. Auf den Landesbereich entfallen damit 254 rechnungsempfangende Stellen und auf den kommunalen Bereich 368. Nach eigenen Angaben strebt die Landesverwaltung einen möglichst hohen Anteil automatisiert verarbeiteter Rechnungen an. (Abbildung: Stuttgart)
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