Government wird (endlich) elektronisch Ende der Papierakte, Start für ePayment und Online-Verwaltung
Redakteur: Gerald Viola
Gut Ding ... Die Bundesregierung will in den kommenden drei Jahrzehnten rund 700 Millionen Euro zusätzlich in eGovernment stecken und gleichzeitig über eine Milliarde Euro sparen. Das ist das erklärte Ziel im eGovernment-Gesetz, dessen Entwurf vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Damit beginnt gleichzeitig ein Gesetzesänderungsmarathon.
64 Seiten umfasste der Referenten-Entwurf zum „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ noch Anfang März. 102 Seiten wurden gestern vom Kabinett auf den Weg gebracht. Das eGovernment-Gesetz, das bereits im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten soll, wurde ausführlicher und präziser gefasst:
Es regelt im Wesentlichen, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. die Verwendung von De-Mail.
Elektronische Nachweise müssen nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden.
Durch elektronische Bezahlverfahren wird die Einzahlung vor Ort hinfällig.
Zeitaufwendige Behördenbesuche können vermieden werden.
Ein Ziel ist auf jeden Fall mehr Bürgernähe, aber auch, die Verwaltung nicht ausschließlich online besuchen zu können:
„Es ist ein Gebot der Bürgernähe, dass staatliche Verwaltungen Bürgerinnen und Bürgern im privaten, ehrenamtlichen und wirtschaftlichen Alltag die Möglichkeiten zur Nutzung elektronischer Dienste erleichtern. Es handelt sich dabei um ein Angebot. Angesichts der nach wie vor unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit und Nutzungsfähigkeiten elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten in der Bevölkerung dürfen elektronische Medien nicht die einzige Zugangsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zur Öffentlichen Verwaltung sein.“
Ein weiteres Ziel wird in dem Gesetz-Entwurf so benannt:
„Medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung sollen möglich werden. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand anzubieten. Ebenso sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.“
Stand vom 30.10.2020
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