Schuld ist nicht die Software selbst Elektronische Lohnsteuerkarte und Politiker blockieren die Finanzämter
Redakteur: Gerald Viola
„Die Finanzämter führen mal wieder eine neue Software ein. Wer sich auf eine schnelle Steuerrückerstattung für 2012 gefreut hat, schaut deswegen in die Röhre: Jetzt muss erst mal programmiert werden“, berichteten am Wochenende Agenturen und Medien. Doch wer die Schuld den Finanzbeamten in die Schuhe schiebt, liegt daneben.
Rechtsänderungen und Verspätungen in der Politik behindert die Finanzämter bei der Software-Aktualisierung
(Foto: M&S Fotodesign – Fotolia.com)
Die Steuerzahler in Deutschland müssten mindestens bis Ende März auf eine Rückerstattung für 2012 warten. Denn die Finanzämter benötigten zweieinhalb Monate, um die Software auf die genaue Datenbasis für das vergangene Jahr umzustellen und zu programmieren. „Erst danach können Steuererklärungen abschließend bearbeitet werden“, wird DSTG-Chef Thomas Eigenthaler zititert.
Was nach Faulheit im Amt klingt, hat seine Ursachen in neuen und vor allem in fehlenden Gesetzen.
Punkt 1: Die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte
Sie sollte eigentlich schon 2011 kommen. Dann stellten sich zunächst die Daten als fehlerhaft heraus:
„Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben“, verlautete aus dem Schäuble-Ministerium.
Im zweiten Anlauf machte die zentrale Datenbank Probleme. „Ein Armutszeugnis“ urteilte damals der Bund der Steuerzahler.
Und jetzt lauert eine Falle bei den Freibeträgen:
Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden.
Punkt 2: Der Datenwust aus fremden Quellen
Neben der alljährlichen Aktualisierung der Software müssen auch externe Daten eingearbeitet werden, die den Finanzämtern aus unterschiedlichen Quellen zufließen. Zum Beispiel die Daten zu Versicherungsbeiträgen.
Punkt 3: Der Steuerstreit der Politiker
Und dann heißt es auch noch Warten auf die Politik. Änderungen für das Steuerjahr 2013 konnten bisher nicht in die Software eingearbeitet werden, da sich die Parteien uneins sind. So sollte der steuerliche Grundfreibetrag zum 1. Januar 2013 um 126 Euro auf 8.130 Euro jährlich angehoben werden.
Doch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte sich nicht einigen. Jetzt soll Ende Januar im Bundestag ein Kompromiss gefunden werden. Und der kann dann erst nach einer weiteren Sitzung des Bundesrates irgendwann rückwirkend zum 1. Januar 2013 in die Software eingearbeitet werden.
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Stand vom 30.10.2020
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