Auf dem 5. Deutschen Kämmerertag erklärte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon, Bayern sei nach eingehenden Prüfungen zu dem Schluss gekommen, dass die Kommunen ihren Rechnungsstil selbst wählen können.
Dazu Fahrenschon: „Beinahe täglich ist davon die Rede, den staatlichen Einfluss zurückzufahren und den Kommunen neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Dazu würde es nicht passen, gerade hier den Kommunen neue Verpflichtungen aufzuerlegen. Überzeugung statt Zwang ist der richtige Weg. Wir müssen allerdings die nächsten Jahre beobachten, ob die aus den unterschiedlichen Buchführungen gewonnenen Statistikdaten, die theoretisch vergleichbar sein sollen, diesem Anspruch auch in der Praxis gerecht werden. Denn die Zahlen der Finanzstatistik müssen verlässlich miteinander vergleichbar bleiben, weil sie eine entscheidende Bedeutung für viele Verteilungsfragen innerhalb der kommunalen Familie haben – zum Beispiel beim kommunalen Finanzausgleich.“
Eine Umstellung des Rechnungswesens stelle jedoch keine automatische Voraussetzung für eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik dar. Vielmehr könne die Konsolidierung des Staatshaushalts auch unter „kameralen“ Bedingungen stattfinden. Das Rechnungswesen allein garantiere noch keinen wirtschaftlichen Erfolg. „Wir dürfen niemals außer Acht lassen: Das System ist immer bloßes Werkzeug. Über Erfolg oder Misserfolg seines Einsatzes bestimmen immer die Anwender. Auch dies haben uns die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt.“, so Fahrenschon.
Modernes Finanzmanagement müsse den Mut haben, immer wieder den Zeitgeist kritisch zu hinterfragen. Dies gelte für die grundlegenden finanzpolitischen Entscheidungen genauso wie für die Anwendung der neuen Steuerungsmodelle im Haushalts- und Rechnungswesen.
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.