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Die elektronischen Lohnsteuerkarte
Ein weiterer Schritt Richtung eGovernment
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2. Wer ist für das neue Verfahren zuständig?
Die bisherigen Zuständigkeiten werden im Zuge der Einführung des elektronischen Verfahrens neu organisiert. Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Für das Jahr 2010 ist Folgendes noch zu beachten: Die Finanzämter werden bereits im Jahr 2010 zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen.
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