Die elektronischen Lohnsteuerkarte Ein weiterer Schritt Richtung eGovernment
Autor / Redakteur: Uwe Grande, Dr. Thomas Duve / Manfred Klein
Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung vom Bruttoarbeitslohn seiner Angestellten ein und führt sie an das Finanzamt ab. Der Arbeitgeber benötigt dazu jedoch spezielle Informationen von seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (sogenannte Lohnsteuerabzugsmerkmale).
Erst diese Daten ermöglichen es ihm, den korrekten, individuellen Lohnsteuerbetrag des Arbeitnehmers vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen und an die Finanzverwaltung zu überweisen. An diesem grundlegenden Ablauf wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Was sich aber nun ändern wird, ist die Form der Informationsübermittlung. Als Informationsträger der Lohnsteuerabzugsmerkmale diente seit nunmehr 85 Jahren die Lohnsteuerkarte aus Papier. Jedes Jahr aufs Neue erhielt jeder Arbeitnehmer seine persönliche Lohnsteuerkarte von der Gemeindeverwaltung und gab sie anschließend an seinen Arbeitgeber weiter. Abgesehen von möglichen Ermäßigungsanträgen oder anderen Ergänzungen war für die Arbeitnehmerin beziehungsweise den Arbeitnehmer die Sache damit erst einmal erledigt.
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Der Verwaltungsaufwand, der sich hinter diesem kleinen DIN A5-Kärtchen verbarg, war sowohl für die Öffentliche Verwaltung als auch für die Arbeitgeber relativ hoch. Nur wenigen Bürgern dürfte bekannt sein, wie aufwendig die Herstellung der Lohnsteuerkarte war und welcher Verwaltungsaufwand damit verbunden war.
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Stand vom 30.10.2020
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