Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat in diesem Jahr nicht nur den Kongress des IT-Planungsrates ausgerichtet, das Land versucht sich auch selbst an einigen ehrgeizigen eGovernment-Projekten. Nächstes Ziel, das sich die Verantwortlichen in Mainz gesetzt haben: ein eGovernment- und eine Transparenzgesetz.
Staatssekretärin und Landes-CIO Heike Raab präsentierte auf dem Kongress des IT-Planungsrates auch die aktuellen eGovernment-Vorhaben ihres Landes
(Bild: Martin Fuhrmann)
Heike Raab, Staatssekretärin und Landes-CIO, erläutert im Interview, wie beides zusammenhängt und gibt Einblicke in den aktuellen Entwicklungsstand.
Frau Raab, wie ist es um den aktuellen Stand bei der Umsetzung des eGovernment-Gesetzes bestellt, und inwieweit wird sich das rheinland-pfälzische Gesetz von den Vorgaben des Bundes und der anderen Länder unterscheiden?
Raab: Rheinland-Pfalz hat sich bereits an der Erarbeitung des eGovernment-Gesetzes des Bundes beteiligt, sowohl im IT-Planungsrat als auch in den verschiedensten, an der Entwicklung des Gesetzes beteiligten Gremien. Das Gesetz des Bundes war für uns also einfach ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings waren wir zunächst der Meinung, dass wir mit einer dynamischen Verweisung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz damit auch für Rheinland-Pfalz die notwendigen Grundlagen geschaffen hätten.
Prinzipiell gilt diese Einschätzung zwar auch heute noch, doch hat es in Rheinland-Pfalz eine Neuerung beziehungsweise Weiterentwicklung gegeben, die uns dazu gebracht hat, diese Position zu überdenken. So werden wir die elektronische Akte in der gesamten Landesverwaltung einführen und dies mit einem Transparenzgesetz verknüpfen.
Hinzu kommen die technischen und organisatorischen Herausforderungen bei der Einführung der eAkte. Wie kommt man zum Beispiel zu einheitlichen Scanvorgängen, wie lassen sich Medienbrüche reduzieren, und wie ist es um die Sicherheit der IT-Systeme bestellt? Hier wurde sehr schnell klar, dass wir diese Fragen unmöglich ohne die Kommunen klären konnten. Besonders bei der IT-Sicherheit wird dies sehr deutlich, schließlich ist Sicherheit immer nur so gut wie das schwächste Glied der Kette. Auch dies hat uns veranlasst, ein eigenes eGovernment-Gesetz zu erarbeiten.
Zudem soll das rheinland-pfälzische eGovernment-Gesetz nicht einfach ein Regierungsentwurf sein – das unterscheidet uns zum Beispiele vom Bund –, sondern wir wollen es in einem umfangreichen Konsultations- und Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren und erarbeiten.
Zur Umsetzung dieses Beteiligungsverfahrens haben wir jetzt im Ministerrat des Landes Ende April Eckpunkte beschlossen, die klären, welche Punkte regelungspflichtig und -bedürftig sind.
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