Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird seit Jahresbeginn an Asylbewerber in Schleswig-Holstein ausgegeben. Gesundheitsministerin Kristin Alheit setzt damit den Flüchtlingspakt um.
Die Versendung der elektronischen Gesundheitskarte an Asylbewerber ist in Schleswig-Holstein im vollen Gange
(Bild: Bild: Lumu/wikipedia)
Bereits im Oktober 2015 hatte das Land Schleswig-Holstein mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unterzeichnet. Asylbewerber erhalten demnach die eGK ab dem Zugang in die Kommunen, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verlassen und den Gemeinden zugewiesen wurden. Die Zuständigkeit der jeweiligen Krankenkasse richtet sich nach den Landkreisen. Den elf Kreisen und vier kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ist jeweils eine bestimmte Krankenkasse zugeordnet. Die Anmeldungen an die Kassen und die Ausgabe von Karten erfolgt nach und nach.
5.000 Karten verschickt
Seit Anfang des Jahres hat die AOK Nordwest bereits rund 5.000 eGKs in den vier Landkreisen Schleswig-Flensburg, Plön, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verschickt. Dazu betont Gesundheitsministerin Kristin Alheit: „Mit dem erfolgreichen Start der elektronischen Gesundheitskarte in Schleswig-Holstein vereinfachen wir den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung für Menschen, die unsere Hilfe brauchen und entlasten zugleich die Verwaltungen in den Kommunen. Der einfache Zugang zu notwendigen Behandlungen hilft zugleich, die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen. Die Entscheidung, welche medizinische Hilfe akut erforderlich ist, gehört in die Hand von Ärztinnen und Ärzten. Mit der Karte haben wir dafür die Voraussetzung geschaffen“.
Freie Ressourcen
Vorteile für seine Stadt durch die Einführung der eGK erhofft sich auch Büdelsdorfs Bürgermeister Jürgen Hein: „Wir sind sehr froh, dass wir nicht mehr für jede einzelne ärztliche Behandlung der Flüchtlinge Behandlungsscheine ausstellen müssen. Das bringt uns spürbare Entlastung. Die frei werdenden Ressourcen können wir dann für die vielfältigen weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gut nutzen.“
Im Vergleich mit den gesetzlich Versicherten sind die Leistungen eingeschränkt. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und hat sich durch die Einführung der Karte nicht verändert. Die Kosten werden über Steuermittel finanziert. iz
Stand vom 30.10.2020
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