Kommentar zur eID-Strategie der Bundesregierung, Teil 2 eAkten als Alternative zur Online-Durchsuchung?
Autor /
Redakteur:
Joachim Jakobs
/ Stephan Augsten
Bislang konnte der neue Personalausweis die Erwartungen seiner Mütter und Väter nicht erfüllen. Weder die De-Mail noch elektronische Behördengänge oder Bezahlvorgänge werden auf absehbare Zeit etwas daran ändern. Doch die Bundesregierung hält unbeirrt am Zeitplan ihrer eID-Strategie fest.
De-Mail soll ein zentraler Treiber in der eID-Strategie der Bundesregierung werden.
(Bild: Berliner Senat)
Der Vorsitzende des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, ist der Meinung: „[...] bei Privatnutzern wird sich die De-Mail wegen der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht durchsetzen". Damit will sich Thomas de Maizière aber nicht abfinden, er macht dem Dienst Dampf: Beim IT-Gipfel im Oktober 2014 kündigte der Innenminister an, dass bis Ende 2015 über 200 Bundesbehörden über De-Mail kommunizieren sollten.
Das ist nur konsequent – schließlich schreibt die Bundesregierung in ihrem Programm „Digitale Verwaltung 2020“: „Es soll zukünftig Standard werden, dass die Öffentliche Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar ist.“ Das zu Grunde liegende eGovernment-Gesetz gilt dabei unter anderem für
die „Behörden des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“
„die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts“.
Im November 2014 hat de Maizière den Entwurf seines IT-Sicherheitsgesetzes aktualisiert. Die aktualisierte Fassung will den Internet-Diensteanbietern jetzt erlauben, Nutzerdaten zur Beseitigung von „Störungen“ ihres Angebots zu sammeln.
Klar ist jedenfalls der Zeitplan, dem die Behörden bei der Digitalisierung ihrer Prozesse unterliegen: Seit der Verkündung des eGovernment-Gesetzes im Sommer vergangenen Jahres müssen die Akten der Bundesbehörden digitalisiert vorliegen. Ab 1. Januar 2015 muss die Verwaltung in der Lage sein, sich gegenüber den Bürgern auszuweisen, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Ab 2020 müssen Akten elektronisch geführt werden.