Bislang konnte der neue Personalausweis die Erwartungen seiner Mütter und Väter nicht erfüllen. Weder die De-Mail noch elektronische Behördengänge oder Bezahlvorgänge werden auf absehbare Zeit etwas daran ändern. Doch die Bundesregierung hält unbeirrt am Zeitplan ihrer eID-Strategie fest.
De-Mail soll ein zentraler Treiber in der eID-Strategie der Bundesregierung werden.
(Bild: Berliner Senat)
Der Vorsitzende des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, ist der Meinung: „[...] bei Privatnutzern wird sich die De-Mail wegen der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht durchsetzen". Damit will sich Thomas de Maizière aber nicht abfinden, er macht dem Dienst Dampf: Beim IT-Gipfel im Oktober 2014 kündigte der Innenminister an, dass bis Ende 2015 über 200 Bundesbehörden über De-Mail kommunizieren sollten.
Das ist nur konsequent – schließlich schreibt die Bundesregierung in ihrem Programm „Digitale Verwaltung 2020“: „Es soll zukünftig Standard werden, dass die Öffentliche Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar ist.“ Das zu Grunde liegende eGovernment-Gesetz gilt dabei unter anderem für
die „Behörden des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“
„die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts“.
Im November 2014 hat de Maizière den Entwurf seines IT-Sicherheitsgesetzes aktualisiert. Die aktualisierte Fassung will den Internet-Diensteanbietern jetzt erlauben, Nutzerdaten zur Beseitigung von „Störungen“ ihres Angebots zu sammeln.
Klar ist jedenfalls der Zeitplan, dem die Behörden bei der Digitalisierung ihrer Prozesse unterliegen: Seit der Verkündung des eGovernment-Gesetzes im Sommer vergangenen Jahres müssen die Akten der Bundesbehörden digitalisiert vorliegen. Ab 1. Januar 2015 muss die Verwaltung in der Lage sein, sich gegenüber den Bürgern auszuweisen, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Ab 2020 müssen Akten elektronisch geführt werden.
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.