Die elektronische Akte wird in einzelnen Ressorts und Landesbehörden Sachsen-Anhalts als Dokumentenmanagement- oder Vorgangsbearbeitungssystem eingesetzt. Dabei haben die Ressorts und Behörden in den vergangenen Jahren eine für die eigenen Bedürfnisse angepasste Lösung konzipiert und, soweit möglich, umgesetzt. Ein einheitlicher Einsatz einer universalen eAkten-Lösung ist gegenwärtig nicht vorhanden und nicht geplant. Wohl stellt jedoch die Schnittstellenfähigkeit der eingesetzten Lösungen ein primäres Ziel des IKT-Einsatzes in der Landesverwaltung dar. Eine besondere Herausforderung für die (allgemeine) Landesverwaltung wird der Einsatz der elektronischen Akte in der Justiz sein, die für alle Justizbehörden zwingend vorgeschrieben ist. Wie in anderen Bundesländern auch, könnten weitergehende Regelungen durch eine Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften oder mittels eines eGovernment-Gesetzes getroffen werden.
(Bild: Finanzministerium Sachsen-Anhalt)
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